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Persönliche Gedanken rund um Personalverleih,
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BLOG btv-data ag / pcjob.net

 
Datenschutzverordnung DSGVO

Die Datenschutzverordnung der EU steht vor der Türe und somit auch Zeit für einen kurzen Ausflug und eine Linkübersicht, welche Auswirkungen für die Schweiz und den Personalverleih insbesondere anstehen.


 

Schweizer Unternehmen müssen in einem ersten Schritt prüfen, ob sie aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit der DSGVO unterstellt sind. Dabei muss jede rechtliche Einheit der Unternehmung einzeln betrachtet werden. Für diese Prüfung helfen die nachstehend erwähnten Dokumente. Empfohlen ist auf alle Fälle eine Anpassung der Datenschutzklausel auf der Firmenhomepage, meines Erachtens auch dann, wenn keine explizite unterstellung der DSGVO besteht, einfach der Sicherheit wegen. Der Aufwand ist relativ Bescheiden und kann manchen Ärger ersparen. Im Netz finden sich hierzu einige Tools, so z.B. auf der Webseite eines befreundeten Webentwicklers (Gally Websolutions).

Ist man der DSGVO unterstellt, so ist ein wesentlicher Teil die Dokumentationspflicht. Hierzu finden sich in den erwähnten Dokumenten Hilfestellungen, weitere lassen sich einfach im Netz finden.

Der EDÖB (Eidgenössicher Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) hat eine eigene Webseite eingerichtet, welche eine gute Startseite bietet. Unter anderem befindet sich dort ein längeres PDFzum Download, welches die Auswirkungen der DSGVO auf die Schweiz aufzeigt.

Für den Personalverleih hat sich die Rechtsabteilung des Swissstaffing bemüht, den aktuellen Wissenstand in einem PDF zu protokollieren. Neben einigen Grundlagen finden sich praktische Tipps und Beispiele für die konkrete Umsetzung.

Grundlegend ist es ratsam, die eigentliche DSGVO zu lesen, zu finden beispielsweise unter diesem Link (https://dsgvo-gesetz.de/), sowie die Diskussion in Deutschland ein wenig zu beobachten. So ist z.B. eine (durchaus berechtigte) Angst vor einer immensen Abmahnungswelle im Raum. Nachstehend einige lesenswerte Artikel und Webseiten zum vertieften Studium:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die kommende Zeit sehr spannend wird. Vieles ist nicht wirklich klar, weder für die EU noch für die Schweiz und in welcher Art die Schweiz in Ihrer eigenen Gesetzgebung in den nächsten Monaten und Jahren nachziehen wird ist ebenfalls noch unklar (abgesehen vom voraussichtlichen Termin 1.1.2020 :)).

Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten die Situation beobachten und wo möglich und sinnvoll unser Programm entsprechend Anpassen und Erweitern.

 
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